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22. Wieland, Manfred

23. Krompaß, Marietta

24. Jatzkowski, Diethelm

25. Schürfeld, Jan

26. Weiland, Matthias

27. Vedder, Michael

28. Lehmann, Claudia

29. Fernholz, Thomas

30. Steinkühler, Iris

31. Weiland, Kirstine

32. Cramer, Susanne

33. Niedzwetzki, Dietrich

34. Stelse, Olaf

35. Steinkühler, Ralf

36. Klinger, Klaus

37. Gelhausen, Hartmut

38. Becker, Heiko

39. Rothstein, Peter

40. Fernholz, Nicole

41. Richter, Peter

42. Langemann, Fritz-Herbert

 

Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er gleichzeitig einen Wahlbezirkskandidaten und die Reserveliste dessen Partei.
In den Wahlbezirken sind diejenigen Kandidaten gewählt, die die relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Wahlbezirkstimmen erzielt haben. Für die Verteilung der Gesamtmandate nach Verhältniswahlgrundsätzen werden von der Ausgangszahl der zu vergebenden Mandate die Wahlkreissitze erfolgreicher Einzelbewerber abgezogen.
Diese verbleibende Sitzzahl wird auf die Parteien, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt erreichten Stimmenzahlen verteilt. Dabei bleiben die Stimmen jener Wähler unberücksichtigt, die einen erfolgreichen Wahlkreiskandidaten gewählt haben, der keiner zugelassenen Reserveliste angeschlossen ist.
Von den so auf die Bezirksliste einer Partei entfallenden Sitze werden die in den Wahlbezirken direkt errungenen Mandate abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden entsprechend der Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste vergeben. Bewerber, die in einem Wahlbezirk gewählt sind, bleiben auf der Reserveliste unberücksichtigt. Ist die Reserveliste erschöpft, bleiben weitere Sitze unbesetzt.

 

 

 

 

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