Gegenentwurf zur Anpassung der OGS- Beitragssatzung

Für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Tourismus am Donnerstag, 09.11.2023 haben wir einen Gegenvorschlag zur Anpassung der OGS Elternbeiträge erarbeitet. Mit diesem sollen die unteren Einkommensstufen entlastet, die mittleren Einkommen nicht finanziell mehrbelastet werden und die oberen Beitragsstufen geringer mehrbelastet werden, als in dem Vorschlag der Verwaltung. Gerade in Zeiten von steigenden Lebensunterhaltskosten für Familien müssen Kostenerhöhungen bestenfalls so gering wie möglich gehalten werden. Erarbeitet wurde der Entwurf von unseren Ausschussmitgliedern Norbert Höhn und Steffen Wieland.

 

In den letzten Jahren erfolgte eine kontinuierliche Steigerung der Aufwendungen des Betriebes von Offenen Ganztagsschulen, insbesondere durch tarifliche Steigerungen in den Personalaufwendungen der Anbieter. Die jährliche Erhöhung der öffentlichen Zuwendungen (Landesförderung) um ca. 3 % federt diese Mehraufwendungen jedoch nicht ausreichend ab. Leider ist somit eine erstmalige Anpassung der OGS- Elternbeiträge seit 19 Jahren (Schuljahr 2005/2006) unumgänglich. Das regen auch die OGS Träger an.

 

Vorschlag Verwaltung:

- Erhöhung von 3 auf 5 Stufen

- Erhöhung der letzten Einkommensstufe von "über 65.000 €", auf "über 95.000 €"

- Entlastung der Stufe 1

- moderate Mehrbelastungen ab Stufe 3

- hälftige Kosten bei Geschwisterkindern

 

Vorschlag UWG:

- Erhöhung von 3 auf 5 Stufen

- Erhöhung der letzten Einkommensstufe von "über 65.000 €", auf "über 95.000 €"

- Entlastung Stufe 1

- Entlastung Stufe 2

- Keine Mehrbelastung ab Stufe 3

- moderatere Mehrbelastungen für Stufe 4 und 5 als in der Verwaltungsvorlage

- hälftige Kosten bei Geschwisterkindern

 

 

Die Elternbeiträge sollten in Summe laut Verwaltung einen Betrag von ca. 230.000 € pro Jahr ergeben, um die Aufrechterhaltung der OGS zu ermöglichen. Finanziert sollen die Mindereinnahmen durch eine Erhöhung der Vergnügungssteuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit von bisher 5,5 v.H. auf 6,5 v.H. des Spieleinsatzes.

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Geänderter Beschlussvorschlag - Anpassung OGS Beiträge
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